Mein Vermieter sagt, ich soll den Gehweg räumen. Darf er das delegieren?
Website-Administration
10.11.2024
Antwortdatum: 10.11.2024
Nach den Streupflichtsatzungen der Gemeinden ist grundsätzlich der Eigentümer zuständig. Er kann diese Pflicht im Mietvertrag auf die Mieter übertragen. Die Räum- und Streupflicht muss jedoch klar im Vertrag oder in der Hausordnung geregelt sein. In Mehrfamilienhäusern wird oft ein Winterdienst beauftragt oder ein Reinigungsplan aufgestellt.
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