Antwortdatum: 10.11.2024
Nach den Streupflichtsatzungen der Gemeinden ist grundsätzlich der Eigentümer zuständig. Er kann diese Pflicht im Mietvertrag auf die Mieter übertragen. Die Räum- und Streupflicht muss jedoch klar im Vertrag oder in der Hausordnung geregelt sein. In Mehrfamilienhäusern wird oft ein Winterdienst beauftragt oder ein Reinigungsplan aufgestellt.