Antwortdatum: 08.12.2024
Man kann sich ans zuständige Landesamt bzw. Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt wenden. Diese untersuchen den Fall. Auch die Verbraucherzentralen nehmen Beschwerden an. Zudem kann die Wettbewerbszentrale eingreifen, wenn ein Verstoß gegen das UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) vorliegt. Oft arbeitet man zusammen, um Täuschung abzustellen.