Antwortdatum: 29.10.2024
Sie gelten als Telemedien (Video-on-Demand). Die Landesmedienanstalten prüfen, ob Werberegeln (Trennungsgebot, Schleichwerbung) eingehalten werden. Netflix & Co haben in Deutschland meist keine klassische Werbung. Sollte es welche geben (Produktplatzierung, Sponsoring), müssten sie sich an den Medienstaatsvertrag halten. Auch das Jugendschutzrecht ist relevant.