Antwortdatum: 17.01.2025
Es gibt kein einheitliches globales Korruptionsprüfsystem für Investitionsverträge. In Deutschland kann bei Verdacht das Bundeskartellamt, Staatsanwaltschaft oder Zollfahndung einschreiten. International existieren Mechanismen (OECD-Leitsätze, UN Konvention gegen Korruption). Üblicherweise verantworten Anwälte und Compliance-Abteilungen bei Unternehmen die Prüfung. Regierungen können im Rahmen der Investitionsprüfung gewisse Zweifel prüfen (z.B. Geldwäsche).