Antwortdatum: 04.11.2024
Der Hauptfrachtführer bleibt dem Absender gegenüber verantwortlich, auch wenn er einen Unterfrachtführer einschaltet. Er haftet dafür, dass sein Subunternehmer ordnungsgemäß handelt. Der Absender kann sich primär an den Hauptfrachtführer halten. Der Hauptfrachtführer darf dann Regress beim Unterfrachtführer nehmen, wenn dieser den Schaden verursacht hat. Dieses Prinzip stellt sicher, dass der Kunde nur einen Ansprechpartner hat.