Antwortdatum: 01.11.2024
Die Notarkosten sowie die Grundbuchkosten trägt meist der Käufer, wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde. Im deutschen Rechtsverkehr ist es üblich, dass der Käufer sowohl die Grunderwerbsteuer als auch die Notargebühren und Grundbuchgebühren übernimmt. Man kann zwar individuell anders regeln, aber in der Praxis liegt die Last meist beim Käufer.