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Wer trägt die Kosten für kleine Reparaturen (Kleinreparaturklausel) im Mietvertrag?

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Frage vom Besucher

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10.11.2024

Mein Wasserhahn tropft, Vermieter sagt, das müsse ich zahlen. Stimmt das?

Website-Administration 13.11.2024
Antwortdatum: 13.11.2024

Eine Kleinreparaturklausel ist zulässig, wenn sie sich auf Gegenstände des häufigen Mietgebrauchs (z.B. Armaturen) bezieht und eine Höchstgrenze pro Reparatur (z.B. 75 Euro) festlegt. Summen über 100 Euro gelten oft als unverhältnismäßig. Die jährliche Gesamtgrenze sollte ebenfalls gedeckelt sein (etwa 8 % der Jahresmiete). Dann zahlt der Mieter für solche Kleinstreparaturen innerhalb der Klausel.

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