Schornsteinfegerkosten und Heizanlagenwartung zählen in der Regel zu den umlagefähigen Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. Dann werden diese Posten in der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf die Mieter verteilt. Fehlt eine entsprechende Klausel, muss der Vermieter selbst zahlen.
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