Antwortdatum: 21.12.2024
Die Gesamtverantwortung liegt beim Geschäftsführer, weil er für die Organisation haftet. Er kann Aufgaben an einen Qualitätsmanagementbeauftragten delegieren, muss aber sicherstellen, dass genügend Ressourcen bereitstehen und Kontrollen funktionieren. Im Haftungsfall führt mangelhafte Organisation zur Verantwortlichkeit des Leitungspersonals.