Antwortdatum: 14.12.2024
Ein Beirat in der GmbH ist gesetzlich nicht vorgeschrieben (anders als der Aufsichtsrat in großen Gesellschaften). Er kann jedoch satzungsmäßig oder auf Basis eines Gesellschafterbeschlusses freiwillig eingerichtet werden. Der Beirat hat Beratungs- und Kontrollfunktionen, kann Empfehlungen geben, in manchen Fällen Vetorechte bei Strategiethemen. Anders als der Aufsichtsrat hat er kein gesetzlich definiertes Organstatus. Die konkrete Ausgestaltung hängt von der Satzung oder einer Geschäftsordnung ab. Es lassen sich Pflichten wie Geschäftsführungskontrolle, Budgetfreigaben oder Personalentscheidungen an den Beirat binden, sofern dies gewünscht und rechtlich zulässig ist.