Antwortdatum: 19.12.2024
Es eröffnet Testamente, ermittelt Erben, erteilt Erbscheine, beaufsichtigt Testamentsvollstrecker bei Bedarf. Es klärt auf Antrag, wer Erbe ist, und kann Nachlasspflegschaften anordnen, wenn Erben unbekannt sind. Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, spezialisiert auf erbrechtliche Verwaltungsaufgaben. Prozesse über Erbstreitigkeiten werden allerdings vorm Zivilgericht (Zivilkammer) geführt, nicht vom Nachlassgericht.