Antwortdatum: 13.01.2025
Ausgleichszahlungen für Nutzungsbeschränkungen in Landschaftsschutzgebieten sind meist in den Naturschutzgesetzen der Länder geregelt. Informieren Sie sich bei der zuständigen Landesbehörde oder dem Landwirtschaftsamt über Förderprogramme. Häufig müssen die Flächen für eine bestimmte Zeit gemäß Naturschutzvorgaben bewirtschaftet werden. Halten Sie alle Auflagen strikt ein und dokumentieren Sie die Maßnahmen, um die Zahlungen nicht zu gefährden. In manchen Fällen können Sie auch Entschädigungen nach § 52 BNatSchG beanspruchen. Ein Anwalt kann helfen, wenn der Antrag abgelehnt wird oder die Höhe der Entschädigung strittig ist.