Antwortdatum: 18.12.2024
Bei Scheidung kann das Aufenthaltsrecht aus Ehegattennachzug erlöschen. Hat man jedoch mehr als 3 Jahre in ehelicher Lebensgemeinschaft gelebt (bzw. 2 Jahre bei Ehe mit Deutschem), kann man einen eigenen Aufenthaltstitel beantragen, z.B. Erwerbstätigkeit oder Eigenunterhalt. Sind die 3 Jahre nicht voll, ist es schwieriger. In Härtefällen kann § 31 AufenthG greifen.