Wie beantrage ich eine EEG-Umlagebefreiung? - Anwalte-de.com

Wie beantrage ich eine EEG-Umlagebefreiung?

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Frage vom Besucher

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12.12.2024

Ich produziere in meinem Betrieb Strom aus einer eigenen Anlage und habe gehört, dass man unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise von der EEG-Umlage befreit werden kann. Welche Behörde ist dafür zuständig, welche Nachweise muss ich erbringen und welche Fristen gelten, damit ich erfolgreich einen Antrag auf EEG-Umlagebefreiung stellen kann?

Website-Administration 13.12.2024
Antwortdatum: 13.12.2024

Unternehmen mit hohem Stromverbrauch oder Eigenerzeuger können unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung oder Reduzierung der EEG-Umlage beantragen. Zuständig ist typischerweise das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Für den Antrag sind umfangreiche Unterlagen nötig, zum Beispiel zu Strommengen und energieintensiven Produktionsabläufen. Auch Fristen müssen beachtet werden, damit eine Befreiung rückwirkend oder für das kommende Kalenderjahr gilt. Die Anforderungen sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) genau geregelt. Empfehlenswert ist eine frühzeitige Vorbereitung und gegebenenfalls fachkundige Beratung, um alle Kriterien zu erfüllen.

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