Wie beantrage ich Lernmittelfreiheit oder Zuschüsse für Schulbücher?
- 26.10.2024
Mein Kind hat eine geistige Behinderung und braucht im Schulalltag Unterstützung. Ich habe gehört, dass man einen Schulbegleiter (Integrationshelfer) beantragen kann. Welche Behörde ist dafür zuständig, und was muss ich bei der Antragstellung berücksichtigen?
Der Anspruch auf eine Schulbegleitung ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB IX bzw. SGB XII) und landesrechtlichen Vorschriften zur Inklusion. Zunächst benötigen Sie ein fachärztliches Gutachten, das den Förder- und Assistenzbedarf bescheinigt. Beantragt wird die Schulbegleitung beim zuständigen Sozial- oder Jugendamt, abhängig vom Alter und der Art der Behinderung. Diese prüfen, ob eine individuelle Unterstützung erforderlich und verhältnismäßig ist. Oft gibt es Kooperationsvereinbarungen mit Wohlfahrtsverbänden, die Schulbegleiter stellen. Wichtig ist eine enge Abstimmung mit der Schule, damit der Helfer sinnvoll eingesetzt wird. Bei Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen oder die Eingliederungshilfe einklagen.