Antwortdatum: 21.11.2024
Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz haben Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten grundsätzlich Anspruch auf Teilzeit, wenn sie länger als sechs Monate dort arbeiten. Sie müssen den Antrag mindestens drei Monate vor der gewünschten Reduzierung stellen. Arbeitgeber können den Wunsch nur aus betrieblichen Gründen ablehnen, etwa wenn die Arbeitsorganisation erheblich gestört würde. Sollten Sie eine Ablehnung erhalten, können Sie vor dem Arbeitsgericht klagen. In vielen Fällen lohnt sich aber zuerst das klärende Gespräch, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.