Antwortdatum: 27.12.2024
Ein Einzelunternehmen existiert nur, solange der Inhaber aktiv ist. Beendet man die Tätigkeit, meldet man das Gewerbe beim Gewerbeamt ab. Das Finanzamt erhält die Meldung und macht eine Schlussveranlagung. Wenn keine Verbindlichkeiten mehr bestehen und alle Rechnungen beglichen sind, hört das Unternehmen auf zu existieren. Es gibt kein 'Löschungsverfahren' wie bei Kapitalgesellschaften. Man sollte Steuerunterlagen und Buchführungsunterlagen aufbewahren, um eventuelle Prüfungen abdecken zu können.