Antwortdatum: 03.11.2024
Bei denkmalgeschützten Gebäuden kann man erhöhte Abschreibungen geltend machen, wenn man Sanierungsmaßnahmen vornimmt. Das EStG und das besondere Einkommensteuergesetz zur Denkmal-AfA erlauben höhere Anteile der Sanierungskosten als Werbungskosten oder Sonderabschreibungen. Das reduziert die Steuerlast deutlich, wenn man die Immobilie vermietet. Allerdings muss eine offizielle Bescheinigung der Denkmalbehörde vorliegen, und man muss die Vorschriften zum Denkmalschutz einhalten.