Antwortdatum: 04.01.2025
Solange die Scheidung nicht rechtskräftig ist, bleibt der Ehegatte gesetzlicher Erbe, es sei denn, das Gericht hat bereits Scheidungsantrag gestellt und alle Voraussetzungen zur Scheidung liegen vor. In diesem Fall kann man in einem Testament den Ehegatten ausschließen. Sonst hätte er Anspruch. Man sollte in Trennungssituationen testamentarisch regeln, wenn man dem Noch-Ehepartner nichts vererben will. Sonst bleibt das Ehegattenerbrecht bestehen.