Antwortdatum: 11.11.2024
Ja, Bedarfsgegenstände sind Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (z.B. Verpackungen, Besteck, Küchenutensilien), oder solche, die mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen (z.B. Kosmetika, Spielwaren). Für Lebensmittelbedarfsgegenstände gelten spezielle Vorschriften (Lebensmittelbedarfsgegenständeverordnung), z.B. Migrationsgrenzwerte für Kunststoffe.