Wie definiert das Recht ‚Bedürftigkeit‘ für den Bezug von Sozialhilfe (SGB XII)? - Anwalte-de.com
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Wie definiert das Recht ‚Bedürftigkeit‘ für den Bezug von Sozialhilfe (SGB XII)?

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Frage vom Besucher

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01.01.2025

Wenn jemand kein Einkommen hat, springt dann automatisch das Jobcenter ein, oder kann es auch Sozialhilfe sein?

Website-Administration 06.01.2025
Antwortdatum: 06.01.2025

Wer erwerbsfähig ist, geht ins System des SGB II (Arbeitslosengeld II). Wer nicht erwerbsfähig ist (z.B. dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen) und keine ausreichenden Mittel hat, fällt in die Sozialhilfe nach SGB XII. Dort wird genau geprüft, ob kein eigenes Einkommen, Vermögen oder Unterhaltsanspruch besteht. Sozialhilfe deckt den notwendigen Lebensunterhalt, ähnlich wie Grundsicherung, aber richtet sich an nicht erwerbsfähige Personen.

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