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Wie definiert man ‚geringfügige Verarbeitungsstufen‘ bei Obst und Gemüse?

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Frage vom Besucher

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05.11.2024

Zum Beispiel gewaschener Salat – ist das ‚unverarbeitet‘ oder ‚verarbeitet‘?

Website-Administration 09.11.2024
Antwortdatum: 09.11.2024

Geringfügige Verarbeitungen wie Waschen, Schälen, Zerkleinern gelten oft als 'vorverpackt, jedoch nicht umfangreich verarbeitet'. Für Kennzeichnung kann das relevant sein, z.B. ob ein Zutatenverzeichnis nötig ist. In der Praxis zählen geschnittene Salate schon als 'verarbeitet', man muss Datum, evt. Schutzatmosphäre angeben. Unverarbeitet wäre z.B. nur ungewaschener, ungeschnittener Kopfsalat.

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