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Wie definiert man ‚wesentliche Informationen‘, die nicht vorenthalten werden dürfen?

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Frage vom Besucher

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24.12.2024

§ 5a UWG nennt Informationspflichten. Wann ist es unlauter, Infos zu verschweigen?

Website-Administration 27.12.2024
Antwortdatum: 27.12.2024

Wesentliche Informationen sind solche, die der Verbraucher braucht, um eine informierte Entscheidung zu treffen – etwa Produktmerkmale, Preis, Lieferkosten, Widerrufsrechte. Werden diese Infos weggelassen oder versteckt, führt das zu einer Fehlvorstellung. Dann greift § 5a UWG als 'irreführendes Unterlassen'. Der Verbraucher soll nicht hinterher überrascht sein, sondern vor Kauf alle wichtigen Fakten kennen.

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