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Wie entziehe ich einem Erben die Verwaltungsmacht über gewisse Nachlassobjekte?

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Frage vom Besucher

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28.10.2024

Ein Erblasser kann anordnen, dass eine Immobilie nur Testamentsvollstrecker verwaltet. Geht das?

Website-Administration 30.10.2024
Antwortdatum: 30.10.2024

Ja, durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung oder einer Teil-Vollstreckung bestimmt man, dass bestimmte Vermögensgegenstände der Verwaltung des Vollstreckers unterliegen. Der Erbe hat dann nur ein Anwartschaftsrecht auf den Endwert. Dadurch vermeidet man, dass er unbedacht veräußert oder verprasst. Dies kann für minderjährige oder leichtfertige Erben sinnvoll sein.

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