Antwortdatum: 31.12.2024
Nach Gründung und HR-Eintragung sollten Sie sich beim zuständigen Finanzamt anmelden, indem Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Dort geben Sie Rechtsform, Stammkapital, Geschäftsgegenstand etc. an. Das Finanzamt erteilt Ihnen eine Steuernummer für steuerliche Zwecke (Körperschaft- und Gewerbesteuer). Falls Sie umsatzsteuerpflichtig sind, können Sie zusätzlich die USt-IdNr. beantragen, um z. B. innergemeinschaftliche Lieferungen abzuwickeln. Die USt-IdNr. vergibt das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag, oft parallel zum Fragebogen-Prozess.