Antwortdatum: 11.01.2025
Man kann eine Teilbaugenehmigung beantragen, die sich nur auf bestimmte Bauabschnitte (Rohbau, Erdarbeiten) bezieht. Voraussetzung ist ein vollständiger Bauantrag und dass die Behörde die Unbedenklichkeit zumindest für diesen Bauabschnitt festgestellt hat. Man baut dann auf eigenes Risiko, falls die spätere Gesamtgenehmigung versagt wird.