Antwortdatum: 11.01.2025
Inhaber einer Blauen Karte EU können schon nach 33 Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung einen Daueraufenthalt (Niederlassungserlaubnis) beantragen. Bei Deutschkenntnissen mindestens auf B1-Niveau verkürzt sich die Frist auf 21 Monate. Zusätzlich sind keine Vorstrafen und eine Sicherung des Lebensunterhalts erforderlich.