Wie erhebt man Beweise bei einem UWG-Verstoß? - Anwalte-de.com

Wie erhebt man Beweise bei einem UWG-Verstoß?

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Frage vom Besucher

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17.12.2024

Reicht ein Screenshot oder braucht man Zeugen?

Website-Administration 18.12.2024
Antwortdatum: 18.12.2024

Ein Screenshot ist oft ein zentrales Beweismittel, belegt die konkrete Werbeaussage oder das Online-Angebot. Zusätzlich können Zeugenaussagen oder Testkäufe hinzugezogen werden. Wichtig ist eine lückenlose Dokumentation, etwa Datum, URL, wie der Verbraucher angesprochen wurde. Mitunter werden auch Mystery-Shopping oder Gutachten veranlasst. Im Eilverfahren (einstweilige Verfügung) genügen eidesstattliche Versicherungen, die die Glaubhaftmachung unterstützen.

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