Antwortdatum: 18.12.2024
Ein Screenshot ist oft ein zentrales Beweismittel, belegt die konkrete Werbeaussage oder das Online-Angebot. Zusätzlich können Zeugenaussagen oder Testkäufe hinzugezogen werden. Wichtig ist eine lückenlose Dokumentation, etwa Datum, URL, wie der Verbraucher angesprochen wurde. Mitunter werden auch Mystery-Shopping oder Gutachten veranlasst. Im Eilverfahren (einstweilige Verfügung) genügen eidesstattliche Versicherungen, die die Glaubhaftmachung unterstützen.