Antwortdatum: 15.11.2024
Musikaufnahmen haben zwei Schutzdimensionen: das Werk (Komponist) und die Leistung des ausübenden Künstlers oder Tonträgerherstellers. Auch wenn das Werk gemeinfrei (Komponist mehr als 70 Jahre tot) sein kann, ist die konkrete Aufnahme durch Leistungsschutzrechte geschützt. Sie erlischt 70 Jahre nach Erstveröffentlichung oder 50 Jahre nach Aufnahme (je nach geltender Rechtslage). Für aktuelle Einspielungen klassischer Stücke gilt also meist noch Schutz.