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Wie ermittelt man die ortsübliche Vergleichsmiete für eine Mieterhöhung?

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Frage vom Besucher

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11.11.2024

Mein Vermieter beruft sich auf einen Mietspiegel, aber ich glaube, der passt nicht.

Website-Administration 14.11.2024
Antwortdatum: 14.11.2024

Die ortsübliche Vergleichsmiete wird meist durch den örtlichen Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten ermittelt. Ist ein qualifizierter Mietspiegel vorhanden, kann der Vermieter sich darauf berufen. Ansonsten kann er 3 Vergleichswohnungen mit vergleichbarer Größe, Ausstattung, Lage darlegen. Der Mieter darf die Angemessenheit prüfen und ggf. widersprechen.

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