Antwortdatum: 01.01.2025
Fehlt die Fähigkeit zu schreiben, kann ein notarielles Testament errichtet werden. Der Notar verliest den Willen und beurkundet ihn offiziell. Der Erblasser bestätigt lediglich durch mündliche Erklärung oder Handzeichen. Ein eigenhändiges Testament ist in diesem Fall nicht möglich, da das Gesetz zwingend die persönliche Handschrift verlangt.