Antwortdatum: 28.11.2024
Man kann schreiben: 'Meinen Sohn X enterbe ich hiermit ausdrücklich.' Dann muss man aber im Testament einen Erben oder Ersatzerben benennen. Andernfalls greift die gesetzliche Erbfolge und X könnte über den Pflichtteil anteilig partizipieren. Will man sicherstellen, dass X wirklich keinen Einfluss hat, kann man ggfs. auch eine Pflichtteilsstrafklausel oder spezielle Anordnungen hinzufügen, wobei der Pflichtteil an sich kaum verhindert werden kann.