Antwortdatum: 02.01.2025
Preisabsprachen sind Kartellvereinbarungen, bei denen Wettbewerber ihre Preise oder andere Konditionen gemeinschaftlich fixieren, statt eigenständig festzulegen. Dadurch wird der Wettbewerb ausgehebelt, Verbraucher zahlen oft zu viel. Das GWB verbietet solche Absprachen grundsätzlich (§ 1 GWB). Das Bundeskartellamt kann empfindliche Geldbußen verhängen. Das Ziel ist, die Marktkräfte durch freien Wettbewerb wirken zu lassen, statt sie durch Absprachen zu verfälschen.