Kann ein 15-Jähriger aus Italien nach Deutschland weiterreisen und dort Asyl beantragen?
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17.12.2024
Antwortdatum: 17.12.2024
Bei unbegleiteten Minderjährigen ist primär das Land zuständig, in dem sich enge Verwandte legal aufhalten, oder wo das Kindeswohl am besten gesichert ist. Das Dublin-Verfahren sieht besondere Schutzbestimmungen vor. Falls in Deutschland Angehörige leben, kann Deutschland zuständig sein. Sonst kann eine Rücküberstellung nach Italien erfolgen, aber mit strengeren Kinder-spezifischen Prüfkriterien.
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Ich plane einen längeren Aufenthalt in Deutschland und habe gehört, dass es eine nationale Visumkategorie D gibt. Welche Unterlagen brauche ich bei der Botschaft?