Antwortdatum: 17.12.2024
Bei unbegleiteten Minderjährigen ist primär das Land zuständig, in dem sich enge Verwandte legal aufhalten, oder wo das Kindeswohl am besten gesichert ist. Das Dublin-Verfahren sieht besondere Schutzbestimmungen vor. Falls in Deutschland Angehörige leben, kann Deutschland zuständig sein. Sonst kann eine Rücküberstellung nach Italien erfolgen, aber mit strengeren Kinder-spezifischen Prüfkriterien.