Antwortdatum: 11.01.2025
ARD und ZDF dürfen werktags bis 20 Uhr Werbung senden, an Sonn- und Feiertagen gar nicht. Das ist im Rundfunkstaatsvertrag geregelt (jetzt Medienstaatsvertrag). Nach 20 Uhr und an Sonn-/Feiertagen ist Fernsehwerbung im Ersten und Zweiten ausgeschlossen. Ziel ist, den Charakter als überwiegend beitragsfinanzierter Sender zu erhalten und Kommerzialisierung zu begrenzen.