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Wie funktioniert das ‚Eigenwerbeverbot‘ der öffentlich-rechtlichen Sender nach 20 Uhr?

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10.01.2025

Dürfen sie keine Spots mehr senden?

Website-Administration 11.01.2025
Antwortdatum: 11.01.2025

ARD und ZDF dürfen werktags bis 20 Uhr Werbung senden, an Sonn- und Feiertagen gar nicht. Das ist im Rundfunkstaatsvertrag geregelt (jetzt Medienstaatsvertrag). Nach 20 Uhr und an Sonn-/Feiertagen ist Fernsehwerbung im Ersten und Zweiten ausgeschlossen. Ziel ist, den Charakter als überwiegend beitragsfinanzierter Sender zu erhalten und Kommerzialisierung zu begrenzen.

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