Antwortdatum: 25.11.2024
Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, bei dem ein neutraler Dritter (Mediator) beiden Parteien hilft, eine außergerichtliche Lösung zu finden. In einigen Branchen existieren Schlichtungsstellen, die Mediation oder Schlichtung anbieten (z. B. Handwerkskammern für Handwerksbetriebe). Die Ergebnisse sind nur dann rechtsverbindlich, wenn die Parteien sie in einem Vergleich schriftlich festhalten. Mediation zielt auf einvernehmliche Lösungen, bei denen beide Seiten Kompromisse finden. Kommt keine Einigung zustande, steht der Rechtsweg offen. Mediationsvereinbarungen können gerichtlich vollstreckbar gemacht werden, wenn sie als Vollstreckungstitel abgefasst oder notariell beurkundet werden.