Antwortdatum: 16.01.2025
Das Urheberrecht entsteht automatisch mit der Schaffung eines Werkes, wenn es persönliche geistige Schöpfung darstellt (§ 2 UrhG). Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Urheber hat ausschließliche Verwertungsrechte, darf also über Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe entscheiden. Niemand darf ohne Erlaubnis das Werk nutzen, es sei denn, es greift eine gesetzliche Schranke (z. B. Zitatrecht). Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Ihre Fotos und Texte sind daher ab Entstehung geschützt, eine Registrierung ist nicht nötig.