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Wie funktioniert der Kinderfreibetrag im Steuerrecht und sein Bezug zum Kindergeld?

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Frage vom Besucher

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05.01.2025

Ist das rein steuerlich oder sozialrechtlich?

Website-Administration 09.01.2025
Antwortdatum: 09.01.2025

Der Kinderfreibetrag ist ein Steuerfreibetrag, der das Existenzminimum des Kindes steuerfrei stellt. Eltern bekommen entweder Kindergeld oder den Vorteil durch den Freibetrag – das Finanzamt prüft die 'Günstigerprüfung'. Sozialrechtlich wird Kindergeld als vorrangige Leistung angesehen. Das Kindergeld zählt im SGB II als Einkommen des Kindes (bzw. der Bedarfsgemeinschaft), wird also angerechnet. Der Freibetrag hingegen greift steuerlich.

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