Antwortdatum: 29.10.2024
Der Arzt unterliegt der Schweigepflicht. Ohne Entbindung durch den Patienten darf er keine Gesundheitsdaten offenbaren, auch nicht der Polizei. Ausnahmen bestehen bei akuter Gefahrenlage (z.B. drohende Gewalttat) oder bestimmten Anzeigepflichten. Ansonsten braucht die Polizei einen Durchsuchungsbefehl oder ähnliches. Auch dann kann der Arzt das Zeugnisverweigerungsrecht haben.