Wie funktioniert die Eigentumsvorbehalt-Klausel im Handel? - Anwalte-de.com

Wie funktioniert die Eigentumsvorbehalt-Klausel im Handel?

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Frage vom Besucher

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23.10.2024

Ich liefere Ware an gewerbliche Abnehmer, möchte aber sicherstellen, dass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum bleibt. Reicht die mündliche Absprache, oder brauche ich eine schriftliche Eigentumsvorbehaltsklausel in der Rechnung oder im Kaufvertrag?

Website-Administration 25.10.2024
Antwortdatum: 25.10.2024

Der einfache Eigentumsvorbehalt bedeutet, dass das Eigentum erst mit vollständiger Zahlung auf den Käufer übergeht. Eine solche Klausel sollte eindeutig und schriftlich in den AGB oder im Kaufvertrag stehen, um Streitigkeiten zu vermeiden. Bei einem mündlichen Vorbehalt besteht Beweisrisiko. Komplexe Varianten wie verlängerter oder erweiterter Eigentumsvorbehalt, die zum Beispiel auch Weiterverkäufe umfassen, bedürfen erst recht einer klaren vertraglichen Regelung. Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer die Ware zurückverlangen, sofern der Eigentumsvorbehalt wirksam vereinbart wurde. Im B2B-Bereich ist das gang und gäbe; im B2C-Bereich kann es je nach Sachverhalt ebenfalls vertraglich vereinbart werden.

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