Antwortdatum: 20.01.2025
Bei offensichtlichen Schäden sollte der Empfänger unverzüglich, meist auf dem Frachtbrief oder Lieferschein, einen Vorbehalt vermerken. Für verdeckte Schäden besteht eine kurze Rügefrist (z.B. 7 Tage nach Ablieferung nach CMR oder HGB). Versäumt man diese Fristen, gilt die Ware als äußerlich unversehrt übernommen, was die Beweisführung erschwert. Zur Schadenmeldung gehört eine Dokumentation mit Fotos und ggf. ein Schadensprotokoll, um Ansprüche gegen den Frachtführer zu sichern.