Antwortdatum: 12.01.2025
Der Energiecharta-Vertrag (ECT) warnt völkerrechtliche Standards für Energieinvestitionen. Jedoch hat der Europäische Gerichtshof (Achmea-Urteil) klargestellt, dass Schiedsverfahren zwischen EU-Mitgliedstaaten unvereinbar mit EU-Recht sind. Also können Investoren aus einem EU-Staat nicht gegen einen anderen EU-Staat auf Basis ECT klagen, wenn die EU-Rechtshoheit berührt wird. Das führt zu Spannungen bei innergemeinschaftlichen Investitionen.