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Wie funktioniert die Kombinationsregel ‚Energiecharta-Vertrag‘ und EU-Recht?

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Frage vom Besucher

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09.01.2025

Ich hörte von Konflikten, dass EU-Staaten sich nicht untereinander via ECT verklagen können.

Website-Administration 12.01.2025
Antwortdatum: 12.01.2025

Der Energiecharta-Vertrag (ECT) warnt völkerrechtliche Standards für Energieinvestitionen. Jedoch hat der Europäische Gerichtshof (Achmea-Urteil) klargestellt, dass Schiedsverfahren zwischen EU-Mitgliedstaaten unvereinbar mit EU-Recht sind. Also können Investoren aus einem EU-Staat nicht gegen einen anderen EU-Staat auf Basis ECT klagen, wenn die EU-Rechtshoheit berührt wird. Das führt zu Spannungen bei innergemeinschaftlichen Investitionen.

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