Antwortdatum: 13.11.2024
Landmaschinen fallen auch unter Maschinenrichtlinie. Hersteller müssen sicherstellen, dass Bremsen, Abdeckungen etc. den Normen entsprechen. Die CE-Kennzeichnung gilt, und Agrarmaschinen werden oft auf spezielle Normen (z.B. Lärm, Abgasstufen) überprüft. Ähnlich wie Baumaschinen bedarf es umfassender Dokumentation und Kennzeichnung, um Verkehrssicherheit zu gewährleisten.