Antwortdatum: 21.12.2024
Arbeitgeber sind nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz verpflichtet, bis zu sechs Wochen lang die Lohnfortzahlung zu leisten, wenn Sie arbeitsunfähig krank sind. Danach springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein, dessen Höhe niedriger ist als Ihr reguläres Gehalt. Wichtig ist, dass Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich melden und eine ärztliche Bescheinigung (AU) vorlegen. Wenn sich die Erkrankung verlängert, müssen Sie die Folgebescheinigungen pünktlich einreichen. Achten Sie auf die Fristen Ihrer Krankenkasse, um keine finanziellen Nachteile zu riskieren.