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Wie funktioniert die nationale Investitionskontrolle in Deutschland?

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21.12.2024

Mir ist bekannt, dass das Bundeswirtschaftsministerium ausländische Investitionen prüfen kann. Nach welchen Kriterien entscheidet es?

Website-Administration 24.12.2024
Antwortdatum: 24.12.2024

In Deutschland wird die Investitionskontrolle (Außenwirtschaftsverordnung, AWV) durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ausgeübt. Ausländische Investoren, insbesondere aus Nicht-EU-Ländern, müssen bestimmte Erwerbe oder Beteiligungen an sensiblen Unternehmen melden. Das Ministerium prüft, ob die Transaktion eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit darstellt und kann den Erwerb untersagen oder Auflagen erteilen.

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