Antwortdatum: 24.12.2024
In Deutschland wird die Investitionskontrolle (Außenwirtschaftsverordnung, AWV) durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ausgeübt. Ausländische Investoren, insbesondere aus Nicht-EU-Ländern, müssen bestimmte Erwerbe oder Beteiligungen an sensiblen Unternehmen melden. Das Ministerium prüft, ob die Transaktion eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit darstellt und kann den Erwerb untersagen oder Auflagen erteilen.