Antwortdatum: 07.01.2025
Das deutsche UStG beruht auf dem Mehrwertprinzip: Jeder Unternehmer führt auf seine Lieferungen und Leistungen USt ab, kann jedoch die selbst gezahlte Vorsteuer für Einkäufe abziehen. So entsteht nur auf den 'Mehrwert' eine Belastung. Für Endverbraucher ist die USt ein Kostenfaktor, während Unternehmer die Vorsteuerbelastung weiterreichen bzw. erstattet bekommen. Besonderheiten sind zum Beispiel die Kleinunternehmerregelung, differenzierte Steuersätze (7% bzw. 19%) und innergemeinschaftliche Lieferungen, die EU-weit besondere Vorschriften haben.