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Wie funktioniert die Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft?

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Frage vom Besucher

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07.11.2024

Nach einem Sturz auf der Arbeit musste ich einige Tage zu Hause bleiben. Jetzt habe ich gehört, dass solche Unfälle an die Berufsgenossenschaft gemeldet werden müssen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage dauert. Wer ist dafür verantwortlich und wie läuft das Meldeverfahren ab?

Website-Administration 09.11.2024
Antwortdatum: 09.11.2024

Der Arbeitgeber muss jeden Arbeitsunfall, der zu mehr als drei Kalendertagen Arbeitsunfähigkeit führt, der zuständigen Berufsgenossenschaft melden. Hierfür wird ein Unfallanzeigen-Formular ausgefüllt und an die BG geschickt. Beschäftigte sollten den Unfall unverzüglich dokumentieren und Vorgesetzte informieren. Die Unfallkasse oder BG prüft dann den Sachverhalt, übernimmt gegebenenfalls Behandlungskosten und leitet bei Bedarf Rehabilitationsmaßnahmen ein. Die Unfallanzeige ist elementar für den Erhalt von Leistungen bei Arbeitsunfällen.

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