Antwortdatum: 17.01.2025
Ein Einzelunternehmer unterliegt dem EStG mit progressivem Einkommensteuersatz und Gewerbesteuer. Bei einer GmbH wird der Gewinn mit Körperschaftsteuer (15%) plus Gewerbesteuer belegt, die Gesamtbelastung liegt i.d.R. bei rund 30%. Dafür wird im Gesellschafterbereich noch Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen fällig. Ausschlaggebend sind Faktoren wie Haftungsbegrenzung, gewünschte Steuersatzstrukturen oder Zukunftspläne (z.B. Veräußerung der Anteile).