Antwortdatum: 26.11.2024
Eine Fusion (Verschmelzung) erfolgt nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG). Man erstellt einen Verschmelzungsplan, in dem die beteiligten Gesellschaften, das Umtauschverhältnis der Anteile und weitere Details festgelegt werden. Die Gesellschafterversammlungen beider GmbHs müssen mit qualifizierter Mehrheit (3/4) zustimmen. Ein Verschmelzungsbericht und eine Prüfung durch den Verschmelzungsprüfer können erforderlich sein, sofern keine Erleichterungen greifen. Nach der notariellen Beurkundung und Eintragung ins Handelsregister erlischt die übertragende Gesellschaft, deren Vermögen geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die aufnehmende Gesellschaft über.