Antwortdatum: 25.11.2024
Ist 'frei Haus' vereinbart, trägt der Verkäufer bis zur Ablieferung an der Haustür das Transportrisiko. Kommt es zu einem Schaden, haftet der Verkäufer oder dessen Frachtführer, solange die Ware nicht ordnungsgemäß übergeben wurde. Diese Klausel ähnelt den Incoterm DDP oder so. Entscheidend ist: Wer war Vertragspartner des Frachtführers? Meist der Verkäufer, sodass dieser im Schadensfall gegen den Transporteur vorgehen kann, der Käufer aber gegen den Verkäufer.